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anwender:news:mwst2020_basisystem_mit_update

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anwender:news:mwst2020_basisystem_mit_update [17.06.2020 17:34] – [Mehrwertsteuerumstellung IFW Basissystem mit Update] walteranwender:news:mwst2020_basisystem_mit_update [Unbekanntes Datum] (aktuell) – gelöscht - Externe Bearbeitung (Unbekanntes Datum) 127.0.0.1
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-====== Mehrwertsteuerumstellung IFW Basissystem mit Update===== 
-Vorläufige Fassung, Stand 16.06.2020 
- 
-Diese Beschreibung gilt für alle IFW Installationen ohne Datev Schnittstelle und ohne IFW Fibu, aber **mit installiertem IFW Update** zur Mehrwertsteuerumstellung. 
- 
-Das IFW Update können Sie per Email an <wruehle@lpc-computer.de> anfragen.  
- 
- 
-=== Vorteile === 
-  * der Anwender kann bei der Belegerzeugung angeben ob der aktuelle oder vorherige Mehrwersteuersatz verwendet werden soll.  
-  * Nach der erneuten Umstellung zum Jahreswechsel können Belege die aus der ersten Jahreshälfte 2020 stammen unter Beibehaltung des korrekten Mehrwersteuersatzes  geändert werden. 
-  * Arbeiten an Belege deren Datum weiter zurückliegt als das Zeitraum der letzten Mehrwertsteuerumstellung erhalten die korrekte Mehrwertsteuer 
-  * Erweiterung der internen Mehrwertsteuertabellen. Damit können auch kurz aufeinaderfolgende Mehrwertsteuerwechsel verwaltet werden. 
- 
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- 
-==== Installation des Update ==== 
-Fragen Sie das Update an. Es sollte möglichst zeitnah installiert werden. Senden Sie dazu eine Email an <wruehle@lpc-computer.de> 
- 
-==== Umstellung der Mehrwertsteuer im Juli ==== 
-Führen Sie im IFW die Menüpunkte Vertrieb| Verkaufsparameter| Mehrwertsteuerschlüssel aus. Es öffnet sich folgende Maske: 
-{{ :anwender:news:mehrwersteuer_maske_01.jpg?nolink&640 |}} 
- 
-Füllen Sie die Maske wie in dem Beispiel aus und speichern Sie sie ab.  
-Öffnen Sie die Maske nochmals (Menüpunkte Vertrieb| Verkaufsparameter| Mehrwertsteuerschlüssel) und prüfen Sie ob Ihre Einstellung gespeichert wurde. 
-Die Umstellung der Mehrwertsteuer im IFW ist damit abgeschlossen. Damit werden alle Belege ab dem angegebenen Zeitpunkt mit der neuen Mehrwertsteuer berechnet. 
- 
-=== wenn Sie Bruttopreise verwenden: === 
-Sollte Ihre Artikelliste Bruttopreise anzeigen (versionsabhängig) verändern sich diese automatisch mit der Umstellung zum angegebenen Datum. Prüfen Sie am Stichtag die Bruttopreise und passen Sie sie ggf. an. Prüfen Sie inwiefern automatisierte Preisexporte von der Umstellung betroffen sind. 
- 
- 
-==== Umstellung der Mehrwertsteuer Ende Dezember ==== 
-Führen Sie im IFW die Menüpunkte Vertrieb| Verkaufsparameter| Mehrwertsteuerschlüssel aus und stellen Sie die Parameter auf die dann gültigen Werte ein. 
- 
-=== wenn Sie Bruttopreise verwenden: === 
-Sollte Ihre Artikelliste Bruttopreise anzeigen (versionsabhängig) verändern sich diese automatisch mit der Umstellung zum angegebenen Datum. Prüfen Sie am Stichtag die Bruttopreise und passen Sie sie ggf. an. Prüfen Sie inwiefern automatisierte Preisexporte von der Umstellung betroffen sind. 
- 
-====== Belegerstellung in verschiedene Mehrwertsteuerzeiträumen ======  
-Im folgenden sind Verfahren beschrieben wie sie Belege in verschiedenen Mehrwertsteuerzeiträumen handhaben können. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater inwiefern diese beschriebenen Vorgehensweisen für Ihre Firma geeignet sind. 
- 
-Das Mischen von Belegpositionen mit verschiedenen Mehrwertsteuersätzen ist nicht möglich. 
- 
-==== bei Lieferungen vor dem Stichtag ==== 
-Für die Mehrwertsteuerpflicht ist das Lieferdatum ausschlaggebend. Wir empfehlen daher alle vor dem Stichtag erfolgte Lieferungen auch vor dem Stichtag abzurechnen. Andernfalls erscheint auf der Rechnung der neue Mehrwertsteuersatz. 
-Sie können bei der Rechnungsstellung durch Angabe des Kennzeichen "G" im Feld "Auslandskennung" auf den vorhergehenden Mehrwertsteuersatz umschalten (19% / 16%). 
-Mit dem Kennzeichen "H" wählen Sie den vorhergehenden "halben" Steuersatz (7% / 5%). 
-==== Teillieferung, Abschlagsrechnung, Schlußrechnung: ==== 
-Belege mit altem und neuem Steuersatz gleichzeitig, also z.B. Schlußrechnungen deren Teilrechnungen in unterschiedlichen Mehrwersteuerzeiträumen liegen **sind nicht möglich**. Solche Vorgänge sind in einzelnen Schritten abzubilden. 
-Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater wie sie solche Vorfälle handhaben sollen. Rechnungen die sich auf Lieferscheine mit 19% MWst beziehen sind nach der Umstellung mit dem Kennzeichen "G" (19%/16%) bzw "H" (7%/5%) zu versehen. 
- 
-==== Rechnung nachträglich stellen ==== 
-Ist die Lieferung vor dem Stichtag erfolgt und wird dafür die Rechnung erst nach dem Stichtag geschrieben muss sie mit dem Kennzeichen "G" (19% / 16%) (bzw. "H" 7% / 5%) versehen werden. Damit verwendet sie die Mehrwertsteuer aus dem vorherigen Zeitraum. 
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-==== Rechnung vor der Lieferung stellen ==== 
-Diese Konstellation über den Stichtag hinweg ist nicht möglich. Verschieben Sie die Abrechnung in den Mehrwertsteuerzeitraum, in dem auch der Lieferschein liegt. Der Lieferzeitpunkt bestimmt den Mehrwertsteuersatz 
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-==== Gutschriften ==== 
-Gutschriften auf Rechnungen vor dem Stichtag müssen mit dem Kennzeichen "G" versehen werden. Damit schaltet das IFW auf die Mehrwertsteuer aus dem vorhergehenden Zeitraum. 
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-==== Dauerleistungen ==== 
-Bei Leistungen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (langlaufenden Dienstleistungsverträgen) ist der zum Ende des Abrechnungszeitraum gültige Mehrwertsteuersatz einzusetzen. Erfolgt die Abrechnung monatlich nach Teilleistung kann der jeweils zum Zeitpunkt der Teilleistung gültige Steuersatz angesetzt werden. Klären Sie die für Sie zulässige Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater. 
  
/data/kunden/wiki.ifw.de/htdocs/wiki/data/attic/anwender/news/mwst2020_basisystem_mit_update.1592408071.txt.gz · Zuletzt geändert: 17.06.2020 17:34 von walter

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