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anwender:brexit:brexit

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anwender:brexit:brexit [16.12.2020 11:45] – [Anpassung an den Adressen] walteranwender:brexit:brexit [22.12.2020 11:47] (aktuell) – [Anpassung an den Adressen] andi
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   * Im Warenverkehr mit Großbritannien (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) sind ab dem 01.01.2021 Zollanmeldungen abzugeben. Ländercode GB. Die Kennung XU ist bei Zollanmeldungen nicht zulässig.   * Im Warenverkehr mit Großbritannien (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) sind ab dem 01.01.2021 Zollanmeldungen abzugeben. Ländercode GB. Die Kennung XU ist bei Zollanmeldungen nicht zulässig.
  
-**Konsultieren Sie für aktuellen Informationen die Seiten statistischen Bundesamtes.**+**Konsultieren Sie für aktuelle Informationen die Seiten statistischen Bundesamtes.**
  
 ===== Auswirkungen auf das IFW: ===== ===== Auswirkungen auf das IFW: =====
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 {{ :anwender:brexit:kundenstamm_maske_01.jpg?450 |}} {{ :anwender:brexit:kundenstamm_maske_01.jpg?450 |}}
 \\ \\
 +
 Öffnen Sie die Liste der Länderkennzeichen über das Menü **Vertrieb| Verkaufsparameter| Länderverzeichnis**. Navigieren Sie an das Ende der Liste und Erstellen Sie einen neuen Eintrag. Geben Sie als Länderkennzeichen (LKZ) XI an und als "Land Ausgabe " Nordirland an. Öffnen Sie die Liste der Länderkennzeichen über das Menü **Vertrieb| Verkaufsparameter| Länderverzeichnis**. Navigieren Sie an das Ende der Liste und Erstellen Sie einen neuen Eintrag. Geben Sie als Länderkennzeichen (LKZ) XI an und als "Land Ausgabe " Nordirland an.
 +
 +Analog gehen Sie bei den Lieferanten vor. Die Position der Felder können sie den folgenden Bildern entnehmen. Das Auslandsmerkmal "Ausland>" ist hierbei ein Einzelfeld, Sie können also direkt ein 'a' eintragen.
 +
 +{{ :anwender:brexit:lieferantenstamm_maske_01.png?450 |}}\\
 +\\
 +{{ :anwender:brexit:lieferantenstamm_maske_02.png?450 |}}\\
 +\\
 +
  
 Ändern Sie bei allen Adressen aus Nordirland das Länderkennzeichen GB auf XI. Ändern Sie bei allen Adressen aus Nordirland das Länderkennzeichen GB auf XI.
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 ==== Belegbearbeitung ==== ==== Belegbearbeitung ====
-Die Mehrwersteuerpflicht entsteht mit der Lieferung. Die Einstellungen (a) und (GB) werden bei der Belegerstellung  aus Vorgängerbelegen übernommen. Achten Sie während der Übergangsphase auf die korrekten Einstellungen:+Die Mehrwertsteuerpflicht entsteht mit der Lieferung. Die Einstellungen (a) und (GB) werden bei der Belegerstellung aus Vorgängerbelegen übernommen. Achten Sie während der Übergangsphase auf die korrekten Einstellungen:
   * **von Auftrag Lieferschein schreiben** Die Einstellungen werden aus dem Auftrag übernommen. Liegt der Auftrag in 2020 und der Lieferschein in 2021 müssen die Einstellungen im Lieferschein korrigiert werden.   * **von Auftrag Lieferschein schreiben** Die Einstellungen werden aus dem Auftrag übernommen. Liegt der Auftrag in 2020 und der Lieferschein in 2021 müssen die Einstellungen im Lieferschein korrigiert werden.
   * **von Lieferschein Rechnung schreiben** Die Einstellungen werden aus dem Lieferschein übernommen. Ist die Lieferung aus 2020 ist die Rechnung als EG Rechnung zu stellen.   * **von Lieferschein Rechnung schreiben** Die Einstellungen werden aus dem Lieferschein übernommen. Ist die Lieferung aus 2020 ist die Rechnung als EG Rechnung zu stellen.
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 Besprechen Sie die korrekte Handhabe der Belege mit Ihrem Steuerberater. Besprechen Sie die korrekte Handhabe der Belege mit Ihrem Steuerberater.
  
 +==== Übergabe der Daten an Datev ====
 +Es wird noch geklärt wie dabei mit den Kennzeichen GB und XI und der EuroID verfahren werden muss. Die Informationen werden im Laufe des Januar vorliegen.
 ==== Speichern eines Beleges ==== ==== Speichern eines Beleges ====
 Prüfen Sie vor dem Speichern eines Beleges ob die Auslandskennung und das Länderkennzeichen korrekt ist. Prüfen Sie vor dem Speichern eines Beleges ob die Auslandskennung und das Länderkennzeichen korrekt ist.
/data/kunden/wiki.ifw.de/htdocs/wiki/data/attic/anwender/brexit/brexit.1608115541.txt.gz · Zuletzt geändert: 16.12.2020 11:45 von walter

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