Die folgende Beschreibung gilt nur für IFW Installationen mit installiertem IFW Update zur Mehrwersteuerumstellung.
Im folgenden sind Verfahren beschrieben wie sie Belege in verschiedenen Mehrwertsteuerzeiträumen handhaben können. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater inwiefern diese beschriebenen Vorgehensweisen für Ihre Firma geeignet sind.
Das Mischen von Belegpositionen mit verschiedenen Mehrwertsteuersätzen ist nicht möglich. D.h. alle Positionen innerhalb eines Belegs müssen denselben Mehrwertsteursatz haben.
Für die Mehrwertsteuerpflicht ist das Lieferdatum entscheidend. Mit den folgenden KennzeichenÜbersicht über die Datensatz Kennzeichen. schalten die Belege auf den vorhergehenden Mehrwersteuer um.
Je nach Systemkonfiguration wird der Mehrwersteuersatz automatisch gesetzt und kann manuell überschrieben werden. Es werden die Kennzeichen im Feld PG der Belegmaske geändert.
Die folgenden Beschreibungen beziehen sich auf Rechnungen Inland netto. Das bedeutet, dass an den Stellen an denen Kenzeichen "g" beispielhaft aufgeführt wird, sie das in Ihrem Fall richtige Brutto bzw. EG Kennzeichen einsetzen müssen.
Die führende "0" bei "0g" bedeutet Preisgruppe "0". Je nach Preisgruppe des Kunden können also auch Kombinationen 0g, 1g, 2g usw. erscheinen.
Beim Schreiben von Rechnungen vom Lieferschein prüft das IFW das Lieferscheindatum. Ist der Lieferschein aus dem letzten Mehrwersteuerzeitraum setzt das IFW in der Rechnung automatisch das Kennzeichen "g" (im Feld "Auslandskennung"). Dadurch wird der vorhergehende Mehrwertsteuersatz verwendet. Bei Bruttorechnungen wird das Kennzeichen "h" gesetzt. D.h. ein vorhandenes Kennzeichen "b" wird durch "h" ersetzt. Entsprechendes gilt für EG Rechnungen. Das Kennzeichen "e" wird zu "m". Bei EG Rechnungen Brutto wird "eb" zu "n" oder "f" zu "n".
Rechnungen mit gesetztem Kennzeichen "g, h, m" oder "n" dürfen nicht rückdatiert werden. Also entweder Rückdatieren oder Kennzeichen "g, h, m" bzw. "n" für vorherigen Mehrwertsteuersatz verwenden.
Diese Meldung erhalten Sie wenn das Kennzeichen im Feld PG nicht zu der in der Position vermerkten Mehrwersteuer passt. Prüfen Sie Ihre Einstellungen. Drücken Sie auf der ersten Position die Tase F3, damit das IFW die Einstellungen korrigieren kann.
Diese Meldung erhalten Sie wenn das Kennzeichen im Feld PG nicht zu der in der Position vermerkten Mehrwersteuer passt. Prüfen Sie Ihre Einstellungen. Drücken Sie auf der ersten Position die Tase F3, damit das IFW die Einstellungen korrigieren kann.
Das Belegdatum und das Kennzeichen "g" verweisen auf den vorherigen Mehrwertsteuersatz. Der Beleg ist so nicht speicherbar. Ändern Sie das Datum auf das aktuelle Datum oder wenn Sie ihn rückdatieren möchten, entfernen Sie das Kennzeichen "g".
Achten Sie darauf, dass alle Lieferscheine aus demselben Mehrwertsteuerzeitraum sind. Andernfalls entstehen Rechnungspositionen mit verschiedenen Mehrwersteuersätzen. Solche Rechnungen dürfen nicht erzeugt werden. Erstellen Sie in diesem Fall jeweils eine Rechnung für die verschiedenen Zeiträume.
Das Mischen von Belegpositionen mit verschiedenen Mehrwertsteuersätzen ist nicht möglich. D.h. alle Positionen innerhalb eines Belegs müssen denselben Mehrwertsteursatz haben.
Belege mit altem und neuem Steuersatz gleichzeitig, also z.B. Schlußrechnungen deren Teilrechnungen in unterschiedlichen Mehrwersteuerzeiträumen liegen sind nicht möglich. Solche Vorgänge sind in einzelnen Schritten abzubilden. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater wie sie solche Vorfälle handhaben sollen. Rechnungen die sich auf Lieferscheine mit 19% MWst beziehen sind nach der Umstellung mit dem Kennzeichen "g" (Nettorechnung) bzw. "h" (Bruttorechnung) zu versehen.
Diese Konstellation über den Stichtag hinweg ist nicht möglich. Verschieben Sie die Abrechnung in den Mehrwertsteuerzeitraum, in dem auch der Lieferschein liegt. Der Lieferzeitpunkt bestimmt den Mehrwertsteuersatz.
Gutschriften auf Rechnungen vor dem Stichtag müssen mit dem Kennzeichen "g" (Nettorechnung) bzw. "h" (Bruttorechnung) versehen werden. Damit schaltet das IFW auf die Mehrwertsteuer aus dem vorhergehenden Zeitraum. Je nach Konfiguration wird das Kennzeichen automatisch gesetzt.
Bei Leistungen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (langlaufenden Dienstleistungsverträgen) ist der zum Ende des Abrechnungszeitraum gültige Mehrwertsteuersatz einzusetzen. Erfolgt die Abrechnung monatlich nach Teilleistung kann der jeweils zum Zeitpunkt der Teilleistung gültige Steuersatz angesetzt werden. Klären Sie die für Sie zulässige Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater.
Falls Sie 01/2021 Lieferscheine aus dem 12/2020 abrechnen wird ebenfalls das Kennzeichen "g" gesetzt, da der Lieferschein aus dem vorherigen Zeitraum stammt. Möchten Sie nun durch Rückdatieren den Umsatz nach 2020 verschieben müssen Sie das Kennzeichen "g" entfernen.