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Brexit

Mit Ablauf des 31.01.2020 hat das Vereinigte Königreich die EU verlassen. Für Warenverkehre mit Großbritannien (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) müssen ab dem 01.01.2021 Zollanmeldungen abgegeben werden.
Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Statistischen Bundesamt.

Auswirkungen des Brexit für die Außenhandelsstatistik
Änderung im Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik

(Stand: 02.12.2020, Angaben ohne Gewähr)

Konsultieren Sie für aktuelle Informationen die Seiten statistischen Bundesamtes.

Auswirkungen auf das IFW:

Anpassung an den Adressen

Adressen aus dem Vereinigten Königreich ohne Nordirland: Im Feld LänderkennzeichenDas Kürzel zur Kennung eines Landes (links von der Postleitzahl) muss GB stehen. Ändern Sie bei diesen Adressen das Auslandskennzeichen von EG Ausland (e) auf Drittland (a). Die Information steht im Kombifeld "Preisgruppe". Das Feld befindet sich auf der Kundenmaske in der rechten Hälfte auf mittlerer Höhe. Ändern Sie hier den Eintrag von "e" auf "a". Lassen sie den Zahlenwert unverändert, er bestimmt die Preisgruppe. Aus z.B. 0e wird 0a. Lesen Sie auch den TooltipHilfetext, der auf vielen Feldern selbstätig erscheint auf diesem Feld.


Öffnen Sie die Liste der Länderkennzeichen über das Menü Vertrieb| Verkaufsparameter| Länderverzeichnis. Navigieren Sie an das Ende der Liste und Erstellen Sie einen neuen Eintrag. Geben Sie als Länderkennzeichen (LKZ) XI an und als "Land Ausgabe " Nordirland an.

Analog gehen Sie bei den Lieferanten vor. Die Position der Felder können sie den folgenden Bildern entnehmen. Das Auslandsmerkmal "Ausland>" ist hierbei ein Einzelfeld, Sie können also direkt ein 'a' eintragen.





Ändern Sie bei allen Adressen aus Nordirland das Länderkennzeichen GB auf XI.

Zeitpunkt der Änderungen

Diese Einstellungen müssen zum Jahreswechsel vorgenommen werden. Damit werden alle neuen Belege mit den korrekten Kenzeichen erstellt.

Belegbearbeitung

Die Mehrwertsteuerpflicht entsteht mit der Lieferung. Die Einstellungen (a) und (GB) werden bei der Belegerstellung aus Vorgängerbelegen übernommen. Achten Sie während der Übergangsphase auf die korrekten Einstellungen:


Wir empfehlen möglichst alle GB Geschäftsvorfälle aus 2020, auch Teillieferungen noch im laufenden Jahr abzuschließen.
Besprechen Sie die korrekte Handhabe der Belege mit Ihrem Steuerberater.

Übergabe der Daten an Datev

Es wird noch geklärt wie dabei mit den KennzeichenÜbersicht über die Datensatz Kennzeichen. GB und XI und der EuroID verfahren werden muss. Die Informationen werden im Laufe des Januar vorliegen.

Speichern eines Beleges

Prüfen Sie vor dem Speicherndauerhaftes Festschreiben ihrer Eingaben in der Datenbank eines Beleges ob die Auslandskennung und das Länderkennzeichen korrekt ist.

Intrastat Warenmeldung

Für die Intrastat Warenmeldungen sind die Einstellungen in folgenden Belegen entscheidend.

Die Intrastat Warenmeldung über das Formular (artikl07.ita) erstellt aus dem Auslandkennzeichen (a) und dem Länderkennzeichen (GB) einen Schlüssel, dem dann die entsprechendne Belege zugeordnet werden. Auslandkennzeichen (a) und dem Länderkennzeichen (GB) werden aus dem Beleg nicht aus dem Kundestammsatz entnommen. So werden die Werte abhängig von den Belegdaten (e/GB bzw. a/GB e/XI) akkumuliert.

Status Nordirland

Sobald sich der Status von Nordirland ändert, sind die Einstellungen erneut zu überprüfen.