abweichendes Wirtschaftsjahr, abweichendes Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr (im Steuerrecht: Wirtschaftsjahr) ist der Zeitraum, für den ein Unternehmen das Ergebnis seiner geschäftlichen Tätigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfasst. In den meisten Unternehmen beginnt und endet das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr.

Soll das Wirtschaftsjahr nicht am 31.12, sondern an einem anderen Monat enden, beachten Sie bitte folgendes:

  • Sie können auch bei abweichendes Wirtschaftsjahr mit dem IFW arbeiten.
  • das IFW ist nicht auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr ausgelegt.
  • allen Statisitkausgaben und Statistikmasken liegt das Kalenderjahr (01.01 - 31.12) zugrunde.
  • alle Standardauswertungen fußen auf dem Kalenderjahr.
  • Wenn Sie ein abweichendes Wirtschaftsjahr führen, können die im IFW enthaltenen Statistiken und Auswertungen nur bedingt verwendet werden.