anwender:news:mwst2020_datev_schnittstelle_mit_update
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende ÜberarbeitungLetzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
anwender:news:mwst2020_datev_schnittstelle_mit_update [22.06.2020 11:59] – [Belegerstellung in verschiedene Mehrwertsteuerzeiträumen] walter | anwender:news:mwst2020_datev_schnittstelle_mit_update [23.06.2020 10:22] – walter | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
====== Mehrwertsteuerumstellung IFW Basissystem mit Update===== | ====== Mehrwertsteuerumstellung IFW Basissystem mit Update===== | ||
- | Vorläufige Fassung, Stand 19.06.2020 | + | Vorläufige Fassung, Stand 23.06.2020 |
Diese Beschreibung gilt für alle IFW Installationen mit Datev Schnittstelle, | Diese Beschreibung gilt für alle IFW Installationen mit Datev Schnittstelle, | ||
Zeile 42: | Zeile 42: | ||
\\ | \\ | ||
Erstellen Sie erst dann wieder einen Buchungsstapel, | Erstellen Sie erst dann wieder einen Buchungsstapel, | ||
- | |||
- | Wir versuchen eine automatische Kontenkonvertierung bereitzustellen. Diese Funktion wird jedoch nur für die **IFW Standard Datev Schnitstelle** verfügbar sein. Individuelle erstellte Exporte z.B. von CSV Dateien werden **nicht** unterstüzt. Ob die Konvertierung realisiert werden kann ist noch nicht bekannt. | ||
=== wenn Sie Bruttopreise verwenden: === | === wenn Sie Bruttopreise verwenden: === | ||
Zeile 58: | Zeile 56: | ||
Sollte Ihre Artikelliste Bruttopreise anzeigen (versionsabhängig) verändern sich diese automatisch mit der Umstellung zum angegebenen Datum. Prüfen Sie am Stichtag die Bruttopreise und passen Sie sie ggf. an. Prüfen Sie inwiefern automatisierte Preisexporte von der Umstellung betroffen sind. | Sollte Ihre Artikelliste Bruttopreise anzeigen (versionsabhängig) verändern sich diese automatisch mit der Umstellung zum angegebenen Datum. Prüfen Sie am Stichtag die Bruttopreise und passen Sie sie ggf. an. Prüfen Sie inwiefern automatisierte Preisexporte von der Umstellung betroffen sind. | ||
- | ====== Belegerstellung in verschiedene Mehrwertsteuerzeiträumen ====== | + | {{page>anwender: |
- | Im folgenden sind Verfahren beschrieben wie sie Belege in verschiedenen Mehrwertsteuerzeiträumen handhaben können. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater inwiefern diese beschriebenen Vorgehensweisen für Ihre Firma geeignet sind. | + | |
- | + | ||
- | <WRAP important round center 75%> | + | |
- | Das Mischen von Belegpositionen mit verschiedenen Mehrwertsteuersätzen ist nicht möglich. D.h. alle Positionen innerhalb eines Belegs müssen denselben Mehrwertsteursatz haben. | + | |
- | </ | + | |
- | + | ||
- | ==== bei Lieferungen vor dem Stichtag ==== | + | |
- | Für die Mehrwertsteuerpflicht ist das Lieferdatum ausschlaggebend. Wir empfehlen daher alle vor dem Stichtag erfolgte Lieferungen auch vor dem Stichtag abzurechnen. Andernfalls erscheint auf der Rechnung der neue Mehrwertsteuersatz. | + | |
- | Sie können bei der Rechnungsstellung durch Angabe des Kennzeichen " | + | |
- | Mit dem Kennzeichen " | + | |
- | + | ||
- | ==== Teillieferung, | + | |
- | Belege mit altem und neuem Steuersatz gleichzeitig, | + | |
- | Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater wie sie solche Vorfälle handhaben sollen. Rechnungen die sich auf Lieferscheine mit 19% MWst beziehen sind nach der Umstellung mit dem Kennzeichen " | + | |
- | + | ||
- | ==== Rechnung nachträglich stellen ==== | + | |
- | Ist die Lieferung vor dem Stichtag erfolgt und wird dafür die Rechnung erst nach dem Stichtag geschrieben muss sie mit dem Kennzeichen " | + | |
- | + | ||
- | ==== Rechnung vor der Lieferung stellen ==== | + | |
- | Diese Konstellation über den Stichtag hinweg ist nicht möglich. Verschieben Sie die Abrechnung in den Mehrwertsteuerzeitraum, | + | |
- | + | ||
- | ==== Gutschriften ==== | + | |
- | Gutschriften auf Rechnungen vor dem Stichtag müssen mit dem Kennzeichen " | + | |
- | + | ||
- | ==== Dauerleistungen ==== | + | |
- | Bei Leistungen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (langlaufenden Dienstleistungsverträgen) ist der zum Ende des Abrechnungszeitraum gültige Mehrwertsteuersatz einzusetzen. Erfolgt die Abrechnung monatlich nach Teilleistung kann der jeweils zum Zeitpunkt der Teilleistung gültige Steuersatz angesetzt werden. Klären Sie die für Sie zulässige Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater. | + | |